Blower-Door-Test

Luftdichtheitsprüfung der Gebäudehülle (Blower-Door-Test)
Luftdichtheit ist seit DIN V 4108-7 (11/96) Stand der Technik. Seit der Veröffentlichung der Norm im Bundesanzeiger Nr. 140 vom 31.07.1998 gilt diese als allgemein anerkannte Regel der Technik. Die aktuelle Fassung der DIN 4108-7 ist als Weißdruck im August 2001 veröffentlicht worden. Der Bauherr hat somit einen Anspruch auf ein luftdichtes Gebäude.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) honoriert dichtheitsgeprüfte Gebäude. Bei der Berechnung des Energiebedarfs können um 15% verminderte Lüftungswärmeverluste angesetzt werden. Dies entspricht 10% des Gesamtenergiebedarfs. Der BlowerDoor-Test ist das vorgeschriebene Verfahren.
Bei dem von mir eingesetzten Gerät handelt es sich um ein BlowerDoor der Marke Infiltec E3. Hiermit wird nach DIN EN 13829 das Differenzdruckverfahren zur Überprüfung der Einhaltung der in EnEV und DIN 4108-7 zulässigen Werte durchgeführt.
Ich setze das Gerät ein
zur Überprüfung der Gebäudedichtheit von Neu- und Altbauten
zur Analyse von Schwachstellen der luftdichten Ebene
zur Begutachtung von Bauschäden durch konvektiven Feuchteeindrang
zur Sicherstellung der Qualität der ausgeführten Arbeiten an der luftdichten Ebene
zur Überprüfung der Dichtheit von Lüftungsanlagen
Leckagen in der luftdichten Ebene werden mit Hilfe eines thermischen Anemometers aufgespürt und können durch ein Nebelgerät visualisiert werden.
Ich erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Nutzen Sie das nachfolgende Kontaktformular.